FAQ - Kokenschmidt GmbH

FAQ – Weil Fragen normal sind

Allgemeines


Was macht die Kokenschmidt GmbH?
Wir sind ein Ingenieurbüro mit Fokus auf
Biogas, Umwelt- und Immissionsschutz sowie Genehmigungsplanung, CAD-Dienstleistungen und Digitalisierungsservices. Wir begleiten Projekte von der Idee bis zur Genehmigung und Umsetzung.

Wo ist Ihr Büro ansässig?
Unser Firmensitz ist in Meppen (Lohberg, Emsland). Wir betreuen Kunden in ganz Deutschland.


Wie kann ich einen Termin mit der Kokenschmidt GmbH vereinbaren?

Kostenlose Erstgespräche sind ganz unkompliziert über unser Kontaktformular vereinbar.


Wie kann ich mich bei der Kokenschmidt GmbH bewerben?

Gerne können Sie uns ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Post  zuschicken.


Biogas & Erneuerbare Energien


Welche Leistungen bieten Sie für Biogasanlagen an?

Wir bieten Standortanalysen, Genehmigungsplanung, technische CAD-Planungen sowie Optimierungskonzepte für bestehende Anlagen.


Unterstützen Sie auch bei Umbauten oder Erweiterungen bestehender Biogasanlagen?
Ja, wir prüfen die Machbarkeit, erstellen notwendige Antragsunterlagen und begleiten den Prozess bis zur Genehmigung.


Wie lange dauert eine Genehmigungsplanung?
Je nach Projektumfang und Behördenlaufzeit
zwischen 3 und 12 Monaten.


Bietet ihr auch EEG-Gutachten für Biogasanlagen an?

Ja! Wir erstellen EEG-Gutachten für neue und bestehende Biogasanlagen – präzise, termingerecht und auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.


Umwelt- und Immissionsschutz


Welche Arten von Genehmigungsverfahren gibt es? 

Neugenehmigung, Genehmigung einer Änderung, Teilgenehmigung, (förmliches (§ 10 BImschG (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und vereinfachte Genehmigung (§ 19 BImSchG (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung)).


Was ist das BImSchG?

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen, die von Anlagen, Maschinen, Geräten und Menschen ausgehen können.


Wann ist eine BImSchG Genehmigung erforderlich?

Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist erforderlich, wenn eine Anlage betrieben werden soll, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft haben kann. Die Genehmigungspflicht hängt davon ab, ob die Anlage in der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) aufgeführt ist.


Was ist der Unterschied zwischen einem BImSchG-Antrag/Anzeige und einer BImSchG-Genehmigung?

Ein BImSchG-Antrag ist der formelle Antrag, um eine umweltrelevante Anlage bauen oder betreiben zu dürfen. Die BImSchG-Genehmigung ist der behördliche Bescheid, der nach Prüfung des Antrags erteilt wird. Ohne Genehmigung darf die Anlage nicht errichtet oder betrieben werden.


Kann ich eine BImSchG-Genehmigung selbst beantragen?

Ja, das ist möglich. Du kannst den Antrag selbst stellen – als Betreiber oder Projektverantwortlicher.

Allerdings ist das Verfahren komplex und erfordert umfangreiche Fachkenntnisse wie z.B.:

  • Technische Projektunterlagen
  • Umwelt- und Emissionsgutachten
  • Rechtsvorschriften (BImSchG, 4. BImSchV, TA Luft, TA Lärm etc.)
  • Kommunikation mit Behörden und ggf. Beteiligung der Öffentlichkeit


Unser Tipp:
Viele Betreiber beauftragen spezialisierte Planungsbüros oder Gutachter (
wie uns), um Fehler, Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.


Wasser und Umwelt


Welche Genehmigungen gibt es im Bereich Wasser?

Im Bereich Wasser sind verschiedene Genehmigungen erforderlich – je nach Art der Nutzung, Einleitung oder baulichen Maßnahme. Zu den wichtigsten zählen:


Wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8–10 WHG)

  • Für das Einleiten von Abwasser oder Niederschlagswasser in ein Gewässer (z. B. Fluss, Graben)
  • Für die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser
  • Für das Versickern von Wasser auf dem Grundstück


 Genehmigung für wasserrechtliche Anlagen (§ 36 WHG)

  • Für den Bau, Betrieb, die Änderung oder den Rückbau von Anlagen in oder an Gewässern
    Z. B. Uferbefestigungen, Brücken, Durchlässe, Rückhaltebecken


Genehmigung nach AwSV (Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen)

  • Z. B. für Lager-, Abfüll- oder Produktionsanlagen, in denen Öl, Gülle, Chemikalien etc. eingesetzt werden
  • Oft mit Anzeige- oder Genehmigungspflicht bei der Wasserbehörde


Wir prüfen für dich, welche wasserrechtlichen Genehmigungen dein Projekt benötigt, und übernehmen die komplette Antragstellung inkl. Gutachten und Behördentermine.


Welche Beauftragten gibt es im Umwelt- und Anlagenbereich?
In vielen Unternehmen oder Betrieben sind je nach Größe, Branche und Genehmigungspflichten bestimmte Beauftragte gesetzlich vorgeschrieben.


Hier die wichtigsten Umwelt- und Anlagenspezifische Beauftragte:


  • Immissionsschutzbeauftragter (§ 53 BImSchG)
      – bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG
  • Störfallbeauftragter (§ 58a BImSchG)
      – bei Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial (z. B. Störfall-Verordnung)
  •      Gewässerschutz-/Wasserbeauftragter (§ 64 WHG)
      – bei erheblichem Umgang mit Abwasser, Einleitungen oder wassergefährdenden Stoffen
  •    Abfallbeauftragter (§ 59 KrWG)
      – für Betreiber größerer Abfallanlagen oder bei relevantem Abfallaufkommen
  •      Betriebsbeauftragter  für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Beauftragter)
      – bei bestimmten Lager- oder Produktionsanlagen
  • Strahlenschutzbeauftragter (StrlSchG)
      – bei Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bestimmten Geräten
  •    Arbeitsschutz-/Sicherheitsbeauftragter (ArbSchG, DGUV)
      – in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitenden


Welche Beauftragten stellen Sie?
Wir stellen für Unternehmen und Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen qualifizierte externe Beauftragte in folgenden Bereichen:

  • Immissionsschutzbeauftragter (§ 53 BImSchG)
    Für Anlagen, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen. Wir übernehmen Überwachung, Berichtspflichten, Schulung sowie Kommunikation mit Behörden.


  • Gewässerschutzbeauftragter (§ 64 WHG)
    Für Betriebe mit relevanter Abwassereinleitung oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wir stellen sicher, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden.


  • Umweltbeauftragter (freiwillig oder betrieblich bestellt)
    Als zertifizierter Umweltmanager und Auditor unterstützen wir Sie beim Aufbau, der Pflege und laufenden Verbesserung von Umweltmanagementsystemen (z. B. nach ISO 14001).


Wir übernehmen die Aufgaben fachlich kompetent, praxisnah und mit rechtlicher Sicherheit – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.


Was ist ein Genehmigungskataster?

Ein Genehmigungskataster ist ein systematisch geführtes Verzeichnis aller relevanten behördlichen Genehmigungen, Bescheide, Auflagen und Fristen für ein Unternehmen oder eine Anlage. Das Genehmigungskataster hilft dabei, rechtliche Vorgaben einzuhalten und den Überblick zu bewahren.


Wir erstellen und pflegen für unsere Kunden individuelle Genehmigungskataster – digital oder klassisch.



„Ihre Frage war nicht dabei? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne!“


Ihr Ansprechpartner:
Klaus Kokenschmidt

info@kokenschmidt.com